Was bedeutet 24-Stunden Betreuung?

Die Betreuungskraft ist tagsüber sowie nachts im Haushalt anwesend und somit dauerhaft als Ansprechpartner zur Verfügung steht sowie in Notfällen bereits vor Ort ist. Des Weiteren kann die Kraft flexibel für verschiedene Aufgaben eingesetzt werden. Dennoch beträgt die aktive Arbeitszeit 40Std./Woche.

Welche Tätigkeiten übernimmt

die Betreuungskraft?

Die Betreuungskräfte übernehmen verschiedene Aufgaben in den Bereichen der Haushaltsorganisation, pflegerischen Hilfs-leistungen sowie der Freizeitgestaltung.

 

Näheres können Sie unter dem Punkt Betreuungskonzept entnehmen.

 

Wie schnell kann die  Betreuerin nach Deutschland kommen?

In der Regel dauert es 7 bis 14 Tage.

 

 

Wie reist die

Betreuungskraft an?

Meist reist die Betreuungskraft mit einem Reisebus in die nächst gelegene, größere Stadt. Dort wird Sie von Ihnen in Empfang genommen. Daher empfehlen wir, eine Anreise am Wochenende, um eine unkomplizierte Abholung zu ermöglichen.

 

 

Wie lange bleibt die Betreuungskraft?

In der Regel beträgt die Dauer des Aufenthalts zwei Monate. Eine Verlängerung Ihrer Betreuungskraft ist nach individueller Absprache mit der Hilfskraft möglich. Ein Wechsel der Kräfte findet am gleichen Tag statt, wodurch eine direkte Übergabe der Aufgaben ermöglicht wird und somit keine Betreuungs-lücken entstehen.

Was sollte der Betreuungskraft während ihres Aufenthaltes zur Verfügung gestellt werden?

Der Betreuungskraft sollte ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt werden, Dieses sollte mit einem Bett, Kleiderschrank, Fernseher ausgestattet sein, des Weiteren sollte es möglich sein uneingeschränkt ein Badezimmer sowie eine Waschmaschine nutzen zu können.

Ebenfalls sollte die Möglichkeit bestehen telefonisch Kontakt mit ihrer Familie in Polen aufnehmen zu können sowie eventuell eine Internetverbindung nutzen zu können. Kost und Logis sind für die Betreuerin in einem normalen Umfang frei.

 

Wie viel Freizeit steht der Betreuungskraft zu?

Die freie Zeit der Betreuungskraft wird individuell besprochen. Je nach Vertrag unseres Kooperationspartners in Polen sind das 2 x in der Woche 5 Stunden, ein ganzer freier Tag oder 2,5 Stunden täglich.

 

Über welche Deutsch-kenntnisse verfügen die Betreuungskräfte?

Deutschkentnisse können nach dem folgenden 4-Noten-System bewerten werden:

 

Sehr gute Kenntnisse (bevorzugt für Menschen die viel Unterhaltung brauchen)


Gute Sprachkenntnisse (wichtig für Personen die sich gut Verständigen wollen)

 

Grundkenntnisse (geeignet für Betreuungs-bedürftigen, denen nur wichtig ist, dass die Betreuungskraft einfache Anweisungen versteht)


Geringe Sprachkenntnisse (besonders für Patienten bei denen aufgrund der Pflegebedürftigkeit keine Unterhaltung mehr möglich ist)

 

Kann man die Betreuungskraft wechseln, falls die zwischenmenschliche Chemie nicht passen sollte?

Natürlich haben Sie die Möglichkeit, die Betreuungskraft durch eine andere Fachkraft zu ersetzen.

 

Man sollte aber bei Missverständnissen zuerst versuchen, Unklarheiten zu beheben, in dem Sie uns über eventuelle Probleme informieren.

 

Das Einspielen und Kennenlernen benötigt stets etwas Zeit, vor allem in der Anfangszeit. Falls die von Ihnen gewählte Betreuungskraft Ihren Wünschen nicht entspricht, organisieren wir innerhalb einer kurzen Zeit die Anreise einer anderen Betreuungskraft.

 

Andererseits sollte aber auch seitens der Betreuungsbedürftigen, die Bereitschaft sein, eine Hilfe anzunehmen, denn nur dann kann die Betreuungskraft sich Ihren Aufgaben widmen.

 

Ist die Betreuungskraft in Deutschland krankenversichert?

Ja, die Betreuungskräfte sind in Polen Sozialversicherungspflichtig von unseren Kooperationspartnern beschäftigt und sind mit einer EU-Krankenversicherungskarte aus-gestattet mit der sie medizinische Versorgung kostenlos im Notfall in Anspruch nehmen können.

Was passiert, wenn die Betreuungskraft krank wird?

Wenn es sich um eine ernsthafte Krankheit handelt, bei der die Betreuungskraft ihre Arbeit nicht nachgehen kann, sorgen wir so schnell wie möglich für die Anreise einer neuen Betreuungskraft.

 

Was passiert, wenn der Pflegebedürftige ins Krankenhaus gehen muss?

Sie können den Vertrag schriftlich kündigen, bei manchen Kooperationspartner bestehet jedoch die Möglichkeit den Vertrag ruhen lassen oder je nach Dauer des Krankenhausaufenthaltes, die Betreuungskraft weiter zu beschäftigen. Die Betreuungskraft kann dann weiterhin den Haushalt versorgen und nach Möglichkeit den Pflegebedürftigen im Krankenhaus besuchen und ihm stundenweise Gesellschaft leisten.

 

Wie gestalten sich die Preise?

Die Preisgestaltung richtet sich nach dem Aufgabenumfang, der Qualifizierung der Betreuungskraft sowie der Verfassung der zur betreuenden Person.

 

Die Preise bewegen sich in eine Preisspanne zwischen 1900 bis 2500 Euro für einen Betreuungsbedürftigen. Feiertage werden gesondert vergütet.Für die Reisekosten werden ca. 120 bis 150 Euro berechnet.

Wir möchten darauf hinweisen, dass Sie von der Pflegekasse Zuschüsse bekommen wie Pflegegeld für die Versorgung Ihrer Angehörigen in den eigenen Vier Wänden. Darüber hinaus können die Pflege- und Betreuungsleistungen von der Einkommensteuer abgesetzt werden.

 

Bitte sprechen Sie dazu Ihren Steuerberater an.

 

Wann erfolgt der Erhalt der Rechnung?

Sie bekommen die Rechnung zum Ende des Monats bzw. Mitte des Monats von unserem Kooperationspartner und zahlen diese per Überweisung innerhalb einer im Vertrag vereinbarten Frist.

 

Wie lange läuft der Vertrag?

Der Vertrag läuft unbefristet und kann jederzeit innerhalb der vorher vereinbarten Zeit schriftlich gekündigt werden.

 

Welche Kündigungszeiten gelten?

Die Kündigungszeiten sind vertragsabhängig und liegen meistens bei einer Kündigungszeit von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen.

Ist diese Art von Betreuung legal?

Die Legalität durch die Entsendung im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit können alle die von uns vermittelten Betreuungskräfte anhand von einen A1-Entsendeformular bei jeder Kontrolle nachweisen.

 

Bei der Dienstleistungsfreiheit geht es darum, dass jedes Unternehmen in einem Mitgliedstaat der EU seine Dienstleistungen auch in anderen Mitgliedstaaten anbieten und durchführen kann.

 

Die Betreuungskräfte sind in Polen sozial-versicherungspflichtig von ihren Arbeitgebern angestellt.

 

Druckversion | Sitemap
© Isabella Hake